Mit Datum vom 23.2.2018 werden die bisherigen Regelungen zum erlaubnisfreien Reiseannexvertrieb gem. § 34d Abs. 9 Nr. 1 GewO (Alt) durch neue Regularien gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO (Neu) ersetzt. Die neuen Prämiengrenzen für Reiseergänzungsschutz liegen bei Reisen bis zu drei Monaten bei 200 EUR pro Person. Außerhalb der Grenzen des erlaubnisfreien Reiseannexvertriebes ist die Agentur in Bezug auf Reiseversicherungen lediglich als Tippgeber zu sehen. Die Agentur verpflichtet sich zur Beachtung der gesetzl. Informationspflichten. Sie wirde dem Kunden rechtzeitig vor Abschluss der Versicherung die gesetzl. geschuldeten Erstinformationen, das Produktinformationsblatt (IPID), die Allg. Versicherungsbefingungen sowie die weiteren Verbrauchsinformationen zur Verfügung stellen. Auch im Rahmen der Tippgebertätigkeit wird die Agentur sicherstellen, dass alle Datenschutz - und Aufsichtsrechtlichen Vorgaben beachtet werden, insbesondere keine Versicherungs- nehmerdaten ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Kunden weitergegeben werden.
Werner Gimmler Wetzlarer Verkehrsbetriebe GmbH
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