3G-Regelung vom Bund aufgehoben - weiterhin Maskenpflicht im ÖPNV
Regeln zur Mund-Nase-Bedeckung:
Aktuell ist es immer noch wichtig, sich und andere zu schützen. Neben den Trennscheiben zwischen Fahrpersonal und Fahrgästen im Bus sowie erhöhten Reinigungsintervallen und fahrtspezifischen Auslastungsprognosen bietet dir das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen den besten Schutz. Hessenweit bleibt die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr bis auf Weiteres erhalten, Sie gilt
- in Bussen und Bahnen
- in den zugehörigen Bahnhofsgebäuden
- in S- und U-Bahn-Stationen.
- An Straßenbahnhaltestellen, auf Bahnsteigen und an Bushaltestellen wird das Tragen einer Maske empfohlen, wenn die Sicherheitsabstände nicht eigehalten werden können.
Als Partikelfiltrierende Halbmasken gelten:
- Hierbei handelt es sich um die sogenannten FFP2, FFP3, KN95 und N95-Masken
- Es handelt sich hierbei um ein Einwegprodukt - wechsle die Maske regelmäßig und entsorge die gebrauchte
Als medizinische Gesichtsmasken gelten:
- Hierbei handelt es sich um die sogenannte OP-Maske vom Typ II oder IIR mit CE-Kennzeichnung auf der Umverpackung
- Sie bestehen in der Regel aus drei Lagen Kunststoff-Vlies
- Es handelt sich hierbei um ein Einwegprodukt - wechsle die Maske regelmäßig und entsorge die gebrauchte
Kinder unter 6 Jahren müssen keinerlei Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ausgenommen sind auch Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Gehörlose und schwerhörige Menschen sowie ihre Begleitpersonen sind ebenfalls von der Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit.
Bitte informieren Sie sich über die gültigen Regeln auf der Webseite des Landes Hessen, weitere Informationen zur Maskenpflicht finden Sie unter: https://www.hessen.de/handeln/corona-in-hessen/oepnv & https://sites.rmv.de/maske
Bei Befreiung von der Maskenpflicht: Fahrgäste müssen Original-Attest und Ausweis vorzeigen
Aus gutem Grund: Die FFP2-, FFP3-, N95 und KN95-Masken schützen neben Kontaktpersonen auch die Träger:innen selbst. Und auch einfache OP-Masken bieten nachweislich einen besseren Schutz als die sogenannten Alltagsmasken aus Stoff. Wer hingegen gar keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, verstößt nicht nur gegen die Corona-Schutzverordnung und das Infektionsschutzgesetz, sondern stellt auch eine potenzielle Gefahr für andere dar.
In den Bussen der Wetzlarer Verkehrsbetriebe, wie auch an den Haltestellen, gilt die Maskenpflicht nun schon seit Mitte 2020. Die überwältigende Mehrheit unserer Fahrgäste hält sie diszipliniert ein. Wir führen tägliche Kontrollen auf unterschiedlichen Linien und an wechselnden Haltestellen durch und ergänzen diese Aktivitäten durch gemeinsame Schwerpunktkontrollen mit Polizei und Ordnungsamt.
In diesem Zusammenhang machen wir darauf aufmerksam, dass Fahrgäste, die aus gesundheitlichen Gründen grundsätzlich keine Maske tragen dürfen, ein ärztliches Zeugnis im Original mitführen und sich gegenüber den Mitarbeiter:innen der Kontrollbehörden ausweisen müssen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus Verantwortung für die Gesundheit aller Mitfahrenden – die Gültigkeit von Maskenbefreiungen prüfen müssen.